Heilpraktiker Psychotherapie (HPP)

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Infoveranstaltung Dienstag, 19. März 19:00 Uhr – online –

Anmeldung über: info@heilpraktikerschulen.net

Infos unter 07726 – 66 90 985   

»Alles beginnt im Kopf«      

 

Dieser Tatsache kann man sich nicht verschließen, auch wenn man kein Psychotherapeut ist.
Dies wussten schon die Chinesen vor 2000 Jahren und achteten darauf, dass Ihr Shen (Geist) im Gleichgewicht mit dem Körper und dessen Energie stand.

In der ayurvedischen Medizin wird versucht, diese Harmonie des Geistes durch transzendentale Meditation zu erlangen und zu erhalten. Auch heute gibt es noch Indianerstämme in Südamerika die jeden Morgen eine Schale Kava-Kava trinken, um die Klarheit ihres Geistes für den Tag zu bewahren.

Aber was wenn der Geist nicht mehr klar ist?
Bevor ich helfen kann, muss ich dies erkennen. Wo liegt die Störung? Da die Gedanken des anderen nicht apparativ untersucht werden können muss ich zuhören, heraushören, reden und beobachten können, Mimik und Gestik verstehen.

Und das, meine Damen und Herren ist ihr Thema. Sie haben sich entschlossen mehr über diesen weit verzweigten, vielfältigen Bereich des menschlichen Wesens zu erfahren.
In der Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie erhalten Sie das nötige Wissen.

Kursinhalte:

Inhalte der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie (HPP) – Grundlage für die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt 

  • Klärung Fachtermini
  • Übersicht Therapieverfahren
  • Verhaltenstherapie
  • kognitive Therapien
  • Gesprächstherapie Rogers
  • Entspannungsverfahren
  • Klassifikationssysteme
  • Psychopathologie allgemein
  • Neurotische -, Belastungs, -somatoforme Störungen
  • Phobische Störungen ,andere Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Reaktionen auf schwere Bealstungen/Anpassungsstörungen
  • Hospitalismus
  • Dissoziative Störungen
  • Somatophorme Störungen, andere neurotische Störungen
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • Essstörungen
  • nicht organische Schlafstörungen
  • sexuelle Funktionsstörungen
  • Konzept Psychosomatik
  • Unterscheidung Psychose ↔ Neurose
  • Affektive Störungen
  • Depressive Episode
  • Manische Episode
  • Bipolare affektive Störung
  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • Anhaltende Wahnhafte Störungen .
  • Persönlichkeits – und Verhaltensstörungen
  • Geschlechtsidentität /sexuelle Präferenz
  • Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
  • Demenz (Alzheimer, vaskulär)
  • Amnesie
  • Psychische und Verhaltensstörungen
  • Intelligenzstörung
  • Entwicklungsstörungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen
  • Hyperkinetische Störungen, Störungen des Sozialverhaltens
  • Grundkenntnisse Betreungs- und Unterbringungsrecht
  • Diagnostik und Befund
  • Abgrenzung HP
  • Notfälle
  • Kriseninterventionen
  • Suizidalität
  • Prüfungsfragen, wertvolle Prüfungstipps

Termine:

12 Monate ONLINE-UNTERRICHT

jeweils Mittwoch 17: 45 – 21:00 Uhr (4 Unterrichtsstunden und 15 min Pause)

Start: Juni 2024

Kursgebühr:

12 Raten zu jeweils 210,- €

jeweils  Zusatzwochenende  im Präsenzunterricht zur Vorbereitung auf die schriftliche und auf die mündliche amtsärztliche Überprüfung zu buchbar, Kosten pro WE 230,- €

Freitag jeweils 17:30 – 21:00 Uhr (4Ust) und Samstag jeweils 9:00 – 16:15 Uhr (8Ust)

Vorbereitung auf die schriftliche Überprüfung Termin folgt

Vorbereitung auf die mündliche Überprüfung Termin folgt

 

Änderungen zu  Kursinhalten  und Terminen vorbehalten.

 

Informationen zur amtsärztlichen Überprüfung wie Zulassungsvorraussetzungen, einzureichende Papiere, Prüfungsablauf finden Sie auf der Startseite / Home unten als Link.

Psychologie

Psychologie ist die Lehre vom Verhalten und Erleben des Menschen in Bezug auf seine Umwelt -Menschen, Situationen- sowie die Behandlung der sich daraus ergebenen Probleme, wie zum Beispiel Verhaltensstörungen, Depressionen, Süchte.

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Psychosomatik

Die Psychosomatik beschreibt körperliche Erkrankungen welche durch seelische Einflüsse entstehen oder beeinflusst werden

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Psychiatrie

Die Seelenheilkunde oder Lehre der Geisteskrankheiten umfasst alle Maßnahmen zur Diagnose, Behandlung (nicht operativ), Prävention und Rehabilitation von Patienten mit psychischen Störungen

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Psychische Erkrankungen nehmen ständig zu. Immer mehr Menschen leiden unter Süchten und
Psychosomatischen Erkrankungen.
Immer mehr Kinder und Jugendliche brauchen Lernhilfen.
60% der Kinder in Deutschland haben Übergewicht.
Immer mehr junge Mädchen hungern sich bis an den Rande ihrer Lebensfähigkeit.
Haschisch rauchen ist unter 10.- Klässlern „normal“.
Die Zahl der Scheidungen steigt.
50 % der Erkrankungen des Verdauungstrakts haben keine organische Ursache.
Immer mehr Menschen über 45 haben Existenzängste, Alkoholprobleme und Suizidgedanken.
Bluthochdruck ist eine Volkskrankheit.
und, und, und…

Das Berufsbild / gesetzliche Bestimmungen

woman-591576_640Der „Heilpraktiker für Psychotherapie / Psychotherapeutischer Heilpraktiker“ ist ein geschützter Beruf.

Die Berufsbezeichnung darf erst nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt getragen werden (früherer kleiner Heilpraktiker).

Nach Erhalt der staatlichen Erlaubnis darf eine eigene Praxis eröffnet werden, oft als Kombination mit einer Gesundheitspraxis oder als Schwerpunkt in der Naturheilpraxis. Oder der Therapeut/in kann mit anderen Therapeuten in einer Naturheilpraxis, Arztpraxis, Ernährungs – und Gesundheitspraxis, Präventionspraxis, Kurklinik oder Ähnlichem zusammenarbeiten.

Der Psychologische Berater darf keine Psychotherapie durchführen.

Er / Sie ist BERATEND tätig, in seiner eigenen Praxis oder in Zusammenarbeit mit anderen Praxen, Kureinrichtungen, Fitness-Studios. Sie dürfen Homöopathie und Bachblüten verordnen. Oft wird die Berater-Praxis mit einer Praxis für Entspannung kombiniert oder mit Dorn-Breuss Anwendungen

Nicht nur nach Psychotherapie und Analyse. Auch Entspannungstechniken und Übungen haben sich immer mehr in den Praxen etabliert, genauso wie energetische Therapien und Konzentrationsübungen.

Gerne wird diese Ausbildung mit der Heilpraktikerausbildung kombiniert. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Ermäßigung!

Die amtsärztliche Überprüfung

Staatliche Prüfung durch das Gesundheitsamt
Die amtsärztlichen Überprüfungen für Heilpraktiker für Psychotherapie werden durch die
zuständigen Gesundheitsämter durchgeführt. Geprüft wird zweimal im Jahr, jeweils im März und im
Oktober.
Die zuständige Behörde entscheidet nach Prüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse, wem die
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt wird.

Prüfungsinhalte, Ablauf
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichem Teil. Der schriftliche Teil
geht dem mündlichen Teil voraus.
Bei der schriftlichen Überprüfung wird das Antwort – Wahl – Verfahren (Multiple-choice) mit 28
Fragen angewandt.
In der mündlichen Überprüfung sind die gestellten Fragen in freier Form zu beantworten.

Voraussetzungen / Antrag auf Zulassung zur Überprüfung
Notwendig sind:

  • Lebenslauf
  • Nachweis über einen Schulabschluss
  • Ärztliches Zeugnis, dass nicht älter als 3 Monate sein darf
  • ein amtsärztliches Führungszeugnis, dass nicht älter als 3 Monate sein darf
  • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahrenanhängig ist
  • eine Erklärung darüber ob und ggf. bei welcher Behörde bereits ein Antrag nach dem Heilpraktikergesetz gestellt wurde
  • Ausbildungsnachweise / – unterlagen
  • Selbsterfahrungsnachweise / Weiterbildungsnachweise
  • Supervisionsnachweise
  • Tätigkeitsnachweise

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