Heilpraktiker – Intensivkurs
Heilpraktiker-Ausbildung für Eilige mit Vorkenntnissen
Start 18./19. Februar 2025 — Prüfung 08. Oktober 2025
Nur für Teilnehmer mit medizinischen Vorkenntnissen geeignet, z. B. Krankenschwestern, Rettungssanitäter, Physiotherapeuten, durchlaufene Heilpraktikerausbildung u.a..
Auf die Bereiche Anatomie / Physiologie bereiten Sie sich zu Hause themenweise (nach unserer Vorgabe) gezielt vor. Die Grundkenntnisse in Anatomie / Physiologie werden zu jedem Themenbereich wiederholt und zusammengefasst, nicht grundlegend erläutert. So ist es möglich, dass die Heilpraktikerausbildung kürzer als üblich absolviert wird. Das bringt nicht nur zeitliche, sondern auch finanzielle Vorteile.
Unterrichtsinhalte sind:
- Körperliche Untersuchung
- Labordiagnostik
- Pathologie
- Infektionskrankheit
- Gesetzeskunde
Die Ausbildung beinhaltet einen Praxisteil. Die körperliche Untersuchung wird in unseren Praxisräumen untereinander geübt.
Der Unterricht beinhaltet insgesamt 150 Unterrichtsstunden und 60 Stunden Freiarbeit in der Schule: Siehe Termine.
Die Freiarbeit beinhaltet das Zusammenfassen des Unterrichts in Form von Tabellen, sortieren nach Themen und Prüfungsrelevant, sowie das „Trainieren“ der körperlichen Untersuchungen in den Praxisräumen
Nach jeder Unterrichtseinheit erhalten die Teilnehmer Hausaufgaben und Multiple-Chioce-Fragen, welche Sie zu Hause erledigen.
Themen im Heilpraktiker Intensivkurs:
- Blut
- Immunsystem
- Gefäße, Kreislauf
- Herz
- Atemtrakt
- Verdauungstrakt
- Urogenitaltrakt
- Endokrines System
- Orthopädie
- Nervensystem
- Sinnesorgane
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Infektionskrankheiten und Infektionsschutzgesetz
Zusätzliche Hausaufgaben sind:
- Zusammenfassen des Unterrichtsinhaltes
- erstellen von Tabellen, Übersichten, Merksätzen
- und natürlich lernen
Ausbildungsziel:
Bestehen der schriftlichen amtsärztlichen Überprüfung
Termine:
Der Unterricht findet jeweils als Blockunterricht mit jeweils 2 Tagen, insgesamt 10 Blöcken, statt. 9 Blöcke finden im Online-Unterricht statt, 1 Blocke finden als Präsenzunterricht statt. Hier wird die körperliche Untersuchung praktisch geübt.
- Dienstag: 9:00 – 15:30 Uhr
- Mittwoch: 9:00 – 15:30 Uhr
- jeweils im Anschluss 3 Ust. Freiarbeit
Ein Block beinhaltet 15 Unterrichtsstunden und 6 Unterrichtsstunden Freiarbeit. Die Freiarbeit beinhaltet das Zusammenfassen das Unterrichtsinhaltes, sortieren; anlegen von Tabellen und Übersichten und das üben von körperlichen Untersuchungen untereinander in den Praxisräumen.
9 Blöcke finden im Online-Unterricht statt, 1 Block als Präsenzunterricht
- 18./19. Februar 2025
- 18./119. März
- 08./09. April
- 29./30. April
- 06./07. Mai
- 20./21. Mai
- 03. /04. Juni
- 01./02. Juli
- 22./23. Juli
- 16./17. September PRÄSENZUNTERRICHT
- auf Wunsch zusätzlicher Trainingsblock zur Vorbereitung auf die mündliche Überprüfung : körperliche Untersuchung, Labordiagnostik, Abfragen
0. Oktober 2025 amtsärztliche Überprüfung – Heilpraktiker/in
Änderungen vorbehalten
Kursgebühr: 2100,- €
Ausbildung mit 10 Blöcken: 10 Raten zu jeweils 210,- € (insgesamt 2100,- €), fällig jeweils zum jeweiligen Kursblock
Zusatzblock: 210,- €
Qualitätsgarantie:
Qualität statt Quantität, dass garantiere ich in all meinen Ausbildungen !
Es ist mir wichtig, dass Sie die Prüfung bestehen. Das können Sie mit dieser Ausbildung und ausreichender Lernzeit und Lerneinsatz.
Sollten Sie trotz ausreichenden Lerneinsatz die schriftliche amtsärztliche Überprüfung im Anschluss an diese Ausbildung (Oktober 2024) nicht bestehen, biete ich Ihnen an, dass Sie, nach Möglichkeit, diese Ausbildung einmal im Anschluss kostenfrei wiederholen können.
Anmeldung:
Nehmen Sie per Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf. Gerne berate ich Sie telefonisch oder vereinbare einen persönlichen Termin mit Ihnen.
Jetzt anmelden unter: info@heilpraktikerschulen.net
Heilpraktiker/in ist ein sehr spannender Beruf. Er bietet vielfältige Möglichkeiten.
Der Heilpraktiker-Beruf ist ein Beruf der Zukunft. Das Bewusstsein der Menschen ändert sich. Trend sind naturheilkundliche Therapien, aber auch Beratung und Prävention.
Marktforschungsanalysen belegen, dass der Gesundheits- – und Wellnessbereich bereits an 3. Stelle der Weltwirtschaft steht; aufstrebt.
Es gibt, anders als bei Ärzten, keine örtliche oder zahlenmäßige Begrenzung der praktizierenden Heilpraktiker.
Der Heilpraktiker übt eine therapierende Tätigkeit aus.
In Deutschland dürfen, nach dem Gesetz, nur der Arzt und der Heilpraktiker therapieren. Alle anderen medizinischen Berufe, wie z.B. Krankenschwester, Masseur, Physiotherapeut, u.a. arbeiten auf Anweisung des Arztes.
Heilpraktiker/innen arbeiten in medizinischen Einrichtungen, Praxen und Kliniken, in Wellness – Studios oder Wellness – Bereichen großer Hotels, in Fitness- und Sportstudios oder sie eröffnen eine eigene Praxis.
Die Tätigkeit zielt darauf ab, im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung von Körper-Seele-Geist, Störungen zu Erkennen, zu lindern und zu heilen durch Aktivierung körpereigener Abwehrkräfte.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind somit:
- erstellen von Diagnosen
- therapieren mit Naturheilverfahren
- beraten, aufklären, Prävention
- Dokumentation
Die Diagnosen werden über eine ausführliche Anamnese (Krankheitsvorgeschichte), Augendiagnose und verschiedene Test erstellt.
Verschiedene Naturheilverfahren wie Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Schröpfen, Akupunktur, Sauerstoff – Therapien, Ernährungstherapie, Darmtherapie, Wirbelsäulen – Therapien, Fußreflexzonenmassage und andere finden Anwendung.
Beratungen und Aufklärungen zielen vor allem darauf ab, die auslösenden Ursachen zu finden und zukünftig zu vermeiden. Auch eine psychologische Beratung ist fester Bestandteil der Tätigkeit eines Heilpraktikers.
Prävention (Vorbeugung) spielt eine große Rolle zur Gesunderhaltung.
Alle gewonnenen Informationen und alle durchgeführten Therapien werden sorgfältig dokumentiert. Patientenkarteien müssen, wie beim Arzt, 10 Jahre aufbewahrt werden.
Um als Heilpraktiker /in arbeiten zu können ist eine fundierte Ausbildung nötig, die all die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Diese Kenntnisse werden in einer staatlichen Prüfung geprüft. Danach erhält der „Heilpraktikeranwärter“ eine staatliche Erlaubnis und darf die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker / in “ tragen. Erst dann darf in diesem Beruf gearbeitet werden.
Das „HEILPRAKTIKERGESETZ – Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ regelt was Heilkunde ist und wer Heilkunde ausüben darf.
Die „Durchführungsverordnung“ ist ein Gesetz, welches regelt, wer die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erhält.
Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Berufs – oder gewerbsmäßige vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt werden.
Wer die Heilkunde ausüben will bedarf dazu der Erlaubnis und führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker.
In einer staatlichen Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt werden Fähigkeiten und Kenntnisse überprüft und die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilt.